Wozu dient die Wertquote im Stockwerkeigentum?

Carmen Baltrusch | 16.02.2021
Der Anteil des einzelnen Stockwerkeigentümers wird durch die Wertquote ausgedrückt.
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Bereits mit der Begründung des Stockwerkeigentums müssen die räumliche Ausscheidung und der Anteil jedes Stockwerks am Wert der Liegenschaft (oder des Baurechts) in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner angegeben werden. Die Wertquote bezieht sich sowohl auf die Rechte als auch auf die Pflichten des Stockwerkeigentümers und regelt

  • die Eigentumsverhältnisse an der Gesamtliegenschaft,
  • die Feststellung der Beschlussfähigkeit bei einer Versammlung,
  • die Bemessung der Stimmkraft, sofern nicht nur nach Köpfen, sondern auch nach Anteilen abgestimmt wird,
  • die Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten


Ist im Reglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft nichts anderes festgelegt, so werden anfallende Kosten nach Wertquoten verteilt. Dasselbe gilt für Leistungen, die von Dritten zugunsten der Gemeinschaft erbracht werden (z.B. Zinsen, Versicherungssumme, welche ausbezahlt wird bei Zerstörung des Gebäudes usw.).


Nicht massgebend ist die Quote für den Verkehrswert oder den Kaufpreis einer Einheit.


Eine gesetzliche Vorschrift, wie die Wertquote berechnet wird, besteht nicht. Es werden verschiedene Faktoren berücksichtigt wie z.B. Wohnfläche, Nebenräume, die eingeräumten ausschliesslichen Benutzungsrechte (Terrasse, Sitzplatz usw.), Lage, Aussicht. Nicht berücksichtigt wird der innere Zustand der Stockwerkeinheit.


Eine Änderung der Wertquote bedarf mindestens der Zustimmung aller unmittelbar betroffenen Eigentümer und einem Beschluss der Versammlung.

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